Der Bundesrat

СОДЕРЖАНИЕ: Бундесрат.

Im Bundesrat werden die Lnder durch die Mitglieder ihrer Regierungen (Ministerprsidenten, Minister, Senatoren) vertreten. Jedes Land kann so viele Vertreter in den Bundesrat entsenden, wie es Stimmen hat. Die Zahl der Stimmen richtet sich nach der Bevlkerung der einzelnen Lnder: Jedes Land hat minde-stens 3 Stimmen (Hamburg, Bremen, Saarland). Lnder mit mehr als zwei Millionen Einwohner haben 4 Stimmen (Hessen, Rheinland-Pfalz). Lander mit mehr als sechs Millionen Einwohner haben 5 Stimmen (Bayem, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Wrttemberg).

Die Stimmen eines Landes knnen nur einheitlich abgegeben werden und erfolgen nach den Weisungen ihrer Regierungen. Organe des Bundesrates sind der Prsident und das Prsidium, das Bundesratsplenum und die Bundesratsausschsse. In den Ausschssen sind Beauftragte der Lnderregierungen vertreten, die nicht notwendig Kabinettsmitglieder sein knnen. Die Bundeslnder wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat nach dem Grundgesetz folgende Rechte:

1) Er kann beim Bundestag Gesetzvorlagen einbringen; 2) Er kann gegen Gesetzbeschlsse des Bundestages Einspruch erheben. Wenn der Bundesrat Einspruch erhebt, geht das Gesetz nochmals an den Bundestag zurck. 3) Seiner Zustimmung bedurfen verfassungsndernde und federative Gesetze. 4) Erkann den Vermittlungsausschu anrufen. 5) Er wirkt bei der Notstandsgesetzgebung mit.

Vokabeln

1. Stimme f -, -n - голос

stimmen vi (fr, Akk / gegen, Akk) - голосовать за/против кого-л.

abstimmen vi (ber, Akk) - проводить голосование

Syn. die Stimme abgeben - отдатьголос

2. einheitlich adj - единый, единообразный

3. Beauftragte m sub - уполномоченный

beauftragen mit (Dat) - поручать кому-л. что-л.

Aufltag m - поручение

4. mitwirken vi (bei, Dat) - участвовать, принимать участие в чем-л. Mitwirkung f ~ участие

5. Einspruch m - возражение, протест (gegen einen Gesetzbeschlu)

Einspruch erheben - принести протест

6. Weisung f-,-n - указание (der Regierung)

7. selbst pron - сам

selbst...prtc - даже/ der Bundestag selbst - самбундестаг

selbst der Bundestag - дажебундестаг

8. jeweils adv - каждый раз, в каждом отдельном случае

jeweilig adj - соответствующий

9. Verwaltung f - управление, администрация

Verwaltungsorgan n - орган управления

Verwaltungsaufbau m - административная структура

Verwaltungsrecht n - административное право

10. Genehmigung f - одобрение, согласие

Texterluterungen

1. Notstand m - чрезвычайное положение

2. Schwergewicht n - основное значение, основное внимание

bungen zum Text

BUNG 1. Beantworten Sie die folgenden Fragen!

1. Durch wen werden die Lnder im Bundesrat vertreten?

2. Wonach richtet sich die Zahl der Mitglieder, die ein Land in das Bundesrat entsendet?

3. Wie werden die Stimmen eines Landes abgegeben?

4. Wer wirkt in den Ausschssen des Bundesrates mit?

5. Welche Rechte hat der Bundesrat bei der Gesetzgebung?

BUNG 2. bersetzen Sie den Text 1 schrtftlich!

BUNG 3. Lernen Sie die folgenden Wortgruppen. Bilden Sie Stze.

in den Bundesrat entsenden; die Stimme abgeben; nach der Weisung der Landesregierung erfolgen; Einspruch gegen den Beschlu einlegen; der Zustimmung be­drfen; bei der Gesetzgebung mitwirken; Gesetze durchfhren; die ordentliche Tagung festsetzen; eine auerordentliche Tagung einberufen; die Tagung schlieen; Neuwahlen ausschreiben.

BUNG 4. bersehen Sie die folgenden Stze. Рrfеп Sie Ihre Kenntnisse!

Направить в бундесрат; отдать свой голос; происходить по указанию правительства; внести законопроект; принести протест, заявить возраже­ние против решения; требовать одобрения; участвовать в законодательной деятельности; проводить в жизнь законы; назначить очередную сессию; созвать внеочередную сессию, чрезвычайную сессию; закрыть сессию; наз­начить новые выборы

BUNG 5. Ergnzen Sie die folgenden Stze. Verwenden Sie die Wortgruppen der bung 3.

1. Im Bericht wird betont, da... - В докладе подчеркивается, что...

2. Damit wird gesichert, da... - Этим обеспечивается, что...

3. Es ist ausgeschlossen, da... - Исключено, чтобы...

UBUNG 6. bersetzen Sie die folgenden Substantive!

die Einflunahme; Verfassungs- und Gesetzmigkeit; Zustndigkeitsbereich;

Haushaltsberatungen; Meinungsverschiedenheiten; Zeugnisverweigerungsrecht; Geschftsordnung; Verhltniswahlrecht

BUNG 7. Stellen Sie fest, wodunhsich die folgenden Substantive unferscheiden!

die Zusammensetzung des Bundestages - der Zusammentritt des Bundestages; der Bundesprsident - der Bundestagsprsident; die Amtseinfhrung - die Amtsbernahme; der Gesetzentwurf - die Gesetzvorlage; die Grundentschei-dung - die Gesamtentscheidung

GRAMMATIK. BERSETZUNGSREGELN

Причастия (Partizipien)

Причастие I от всех глаголов (lesen-d) имеет активное значение и вы­ражает одновременность с действием сказуемого.

die abstimmenden Abgeordneten - голосующиедепутаты

steigende Bedeutung - возрастающее значение

Причастие II от переходных глаголов имеет пассивное значение и обычно выражает предшествование действию сказуемого. Оно переводит­ся причастием страдательного залога с суффиксами - нный, -тый:

der gefate Beschlu - принятое решение

Причастие II от непереходных глаголов имеет активное значение и также выражет действие, предшествующее действию сказуемого:

die zusammengetretenen Abgeordneten - собравшиеся депутаты

BUNG. bersetzen Sie die folgenden Partizipialgruppen.

1. eine hinreichende parlamentarische Mehrheit; die anschlieende Wiederwahl; der die Bundesrepublik vlkerrechtlich vertretende Bundesprsident; das wichtige Aufgaben wahrnehmende Parlament; das die Ratifizierung der Staatsvertrge vorsehende Gesetz ; das sich aus Fraktionen mehrerer Parteien zusammensetzende Parlament; das wichtige Verpflichtungen bernehmende Land

2. die vom Bundeskanzler ernannten Minister; das vom Bundestag verabschiedete Gesetz; die mit dem Vertrag bernommenen Verpflichtungen; der eingebrachte Gesetzentwurft; der nachtrglich vom Bundestag besttigte Regierungschef; die geuerte Meinung; das entzogene Vertrauen; die erbetene . Genehmigung; die dem Ministerium bertragenen Befugnisse; der besonders geregelte Fall

3. die zusammentretenden / zusammengetretenen Mitglieder der Bundes-tagsfraktion; das aus den allgemeinen Wahlen hervorgehende / hervorgegangene Parlament;

4. die die Aufgaben der Staatsorgane festlegende Regierung - die in den Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben der Staatsorgane; der ber den Bundeshaushalt beschlieende Bundestag - der vom Bundestag beschlossene Bundeshaushalt; der das Gesetz verkndende Prsident - das durch den Prsidenten verkndete Gesetz

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