Die Organisation des Bundestages

СОДЕРЖАНИЕ: Организация Бундестага.

Die wichtigsten Organe des Bundestages sind: das Bundestagsplenum, der Bundestagsprsident, der ltestenrat, der Vorstand und die Ausschsse. In den 38 Fachausschssen (auch ordentliche Ausschsse) des Bundestages wird die eigentliche Gesetzgebungsarbeit geleistet. Sie bestehen aus 15,21 oder 31 Abge­ordneten je nach Bedeutung des Ausschusses. Die Fraktionen entsenden ihre besten Fachleute in die einzemen Ausschsse nach ihrer Strke, die den Mehrheitsverhltnissen im Plenum entsprechen soll. Auerordentliche Ausschsse sind: der Untersuchungsausschu, der Richterwahlausschu und der Vermittlungsausschu. Der Untersuchungsausschu mu auf Antrag eines Viertels der Abgeord­neten vom Bundestag eingesetztwerden, urn z.B. Korruptionsflle usw. zu untersuchen.

Ausschsse

Der Bundestag bildet zur Vorbereitung der Plenarentscheidungen Aus­schsse fr verschiedene Sachgebiete oder, wie im Falle der Untersuchungsausschsse, fr konkrete Aufgaben. Bestimmte Ausschsse mssen gebildet werden („obligatorische Ausschsse), so der Ausschu fr auswrtige Angelegenheiten und der Verteidigungsausschu. (Art. 45 GG). Der Verteidigungsausschu dient auch der parlamentarischen Wehrkontrolle. Die Bildung anderer Ausschsse steht im Ermessen des Bundestages („fakultative Ausschsse). Zu den fakultativen Ausschssen zahlen die Untersuchungsausschsse (Art. 44 GG). Ihre Aufgaben knnen sein: die Beschaffung von Sachinformationen zur Vorberei­tung einer Gesetzinitiative des Bundestags, femer Untersuchungen, die der Wahrung des Ansehens des Bundestags dienen, und schlielich Ermittlungen zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle gegenber der Exekutive. Die Untersu­chungsausschsse knnen keine Urteile fllen, keine Strafen verhangen, auch keinem Abgeordneten das Mandat aberkennen. Sie knnen nur Sachverhalte feststellen.

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