Die zentralen Bundesorgane: Der Bundesrat
СОДЕРЖАНИЕ: Центральные федеральные органы: бундесрат.Die Funktionsweise des zentralen staatlichen Mechanismus wird mageblich vom fderalen Staatsaufbau der BRD geprgt. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Lndern ist im Gnmdgesetz ausfhrlich geregelt. Der Bundesrat hat insgesamt 41 Mitglieder.
Nach einem bestimmten Schlssel (Art. 51 GG) entsendetjedes Bundesland drei bis fnf Regierungsvertreter in den Bundesrat. Die Stimmen der Lnder knnen nur einheitlich abgegeben werden. Seine Bildung, Zusammensetzung und Rechte verleihen dem Bundesrat einen eigenartigen Status. Seine Stellung im Gesetzgebungsproze und die parteipolitische Blockbildung lassen den Bundesrat als eine zweite Kammer erscheinen. Da e rjedoch aus Ministem bzw. Senatoren der Lnderregierungen besteht und nicht gewhit wird, ist es ein zentrales Staats-organ besonderer Art. Im Bundesrat sind zumeist prominente Politiker von SPD, CDU, CSU und FDP vertreten. Seine Ttigkeit wird deshalb von derjeweiligen parteipolitischen Konstellation in den Lndem geprgt.
„Staatsrecht brgerlicher Staaten , Brl 1980
sterreich: Der Nationalrat
Die Republik sterreich besteht aus neun Bundeslndern. Die gesetzgeben-de Gewalt fr das gesamte Bundesgebiet steht dem Nationalrat und dem Bundesrat zu. Der Nationalrat wird auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persnlichen Wahlrechts der Mnner und Frauen, die am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben, nach den Grundstzen des Verhaltniswahlrechts gewhlt. Die zu vergebenden Parlamentssitze werden aufdie Wahlkreise derart aufgeteilt, da jeder Wahlkreis mehrere Mandate erhlt. Das gesamte Bundesgebiet umfat 25 Wahlkreise. Die Mandate werden nach dem Verhltnis geteilt, in dem sich die Zahl der fr eine Partei abgegebenen Stimmen zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen befindet.
Der Nationalrat whlt fr die Dauer seiner Gesetzgebungsperiode drei Vorsitzende (Prsidenten), denen die Wahrung der Geschftsordnung und die Aufrechterhaltung der Ordnung whrend der Sitzungen obliegt.
Die Gesetzgebungsperiode whrt vier Jahre und zerfllt in Tagungen. Der Bundesprsident setzt die Tagungen an, er kann auch auerordentliche Tagungen einberufen. Die Schlieung der Tagung erfolgt durch den Bundesprsidenten auf Beschlu des Nationalrates.
Der Nationalrat bt gemeinsam mit dem Bundesrat das Recht der Gesetzgebung aus und berwacht die gesamte Verwaltungsttigkeit der Bundesregierung und der ihr unterstellten Bundesbehrden. Dem Wirkungskreis des Nationalrates gehren: die nderung der Bundesverfassung, die Genehmigung von politischen und wirtschaftlichen Staatsvertrgen, die Gesetzgebung ber die Bundesfinanzen u.a.