Религия Германии

СОДЕРЖАНИЕ: Religion und Kirchen Religion und Denken gehцren zusammen, denn sie haben denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem Verhдltnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller letzter Einheit begreifen.

Religion und Kirchen

Religion und Denken gehren zusammen, denn sie haben denselben Inhalt. Wie die Religion, so will auch das wahre Denken die Bestimmung des Menschen in seinem Verhltnis zum gesamten Sein und dessen geheimnisvoller letzter Einheit begreifen.

Albert Schweizer, 1875-1965 Theologe, Arzt und Philosoph

»Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des re­ligisen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestrte Religionsausbung wird gewhrleistet.« Diese Be­stimmung des Grundgesetzes (Artikel 4) empfindet jeder Brger der Bundesrepublik Deutschland als selbstverstndliches Grund­recht.

1.Die Verteilung der Konfessionen .

Etwa 85% der Bevlkerung be­kennen sich zu einer der beiden christlichen Konfessionen, und zwar ziemlich genau je die Hlfte zur rmisch-katholischen und zur evangelischen Konfession; eine kleine Minderheit gehrt anderen christlichen Gemeinschaften an. Der evangelische Volksteil ber­wiegt im Norden, der katholische im Sden der Bundesrepublik. Rheinland-Pfalz, das Saarland und Bayern sind mehrheitlich katho­lisch, in Baden-Wrttemberg und Nordrhein-Westfalen sind beide Konfessionen etwa gleich stark, in den brigen Bundeslndern berwiegen die Evangelischen.

2.Historischer Hintergrund.

Die heutige Verteilung der christlichen Konfessionen stammt aus dem Zeitalter der Reformation, und dort liegen auch die Wurzeln des besonderen deutschen Verhltnisses zwischen Staat und Kirche. Nach jahrzehntelangen Kmpfen wurde im Augsburger Religionsfrieden (1555) der Grundsatz »cuius regio, eius religio« (wessen Gebiet, dessen Religion) festgelegt: Der Lan­desherr erhielt das Recht, die Konfession seiner Untertanen zu be­stimmen. Der Westflische Friede (1648) schrnkte dieses Recht ein; fortan durften die Untertanen bei ihrem alten Glauben bleiben, wenn der Landesherr die Konfession wechselte, wie z.B. der Kur­frst von Sachsen 1697. Die enge Bindung zwischen Staat und Kir­che - die u. a. darin zum Ausdruck kam, da die evangelischen Fr­sten zugleich die obersten Bischfe ihrer Lnder waren - wurde da­durch jedoch nicht aufgehoben. Sie begann sich erst im 19. Jahr­hundert zu lockern. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 voll­zog die Trennung von Staat und Kirche, ohne jedoch die histori­schen Bindungen restlos zu beseitigen. Die damit geschaffene Rechtslage besteht im wesentlichen noch heute, denn das Grund­gesetz hat die betreffenden Bestimmungen der Weimarer Verfas­sung im Wortlaut bernommen.

3.Kirche und Staat .

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Staatskirche. Der Staat steht den Religionen und Weltanschauun­gen neutral gegenber. Die Kirchen sind jedoch keine privaten Ver­einigungen, sondern ffentlich-rechtliche Krperschaften beson­derer Art, die in einem partnerschaftlichen Verhltnis zum Staat stehen.

Das Verhltnis der Kirchen zum Staat ist auer durch die Verfas­sung durch Konkordate und Vertrge geregelt. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen gegenber Bundesregierung und Parlament unter­halten sie Bevollmchtigte in Bonn. Die Vermgensrechte der Kir­chen sind garantiert. Sie haben Anspruch auf finanzielle Leistungen des Staates; dieser zahlt z. B. Zuschsse zur Besoldung der Geist­lichen und bernimmt ganz oder teilweise die Kosten fr bestimmte kirchliche Einrichtungen, z.B. Kindergrten, Krankenhuser und Schulen. Die Kirchen haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steu­ern zu erheben, die in der Regel von staatlichen Behrden gegen Erstattung der Erhebungskosten eingezogen werden. Der Austritt aus einer Kirche erfolgt durch Erklrung vor einer staatlichen Be­hrde. Der geistliche Nachwuchs erhlt seine Ausbildung grten­teils an den staatlichen Universitten; die Kirchen haben einen ver­brieften Einflu auf die Besetzung der theologischen Lehrsthle.

Diese weitgehenden Rechte der Religionsgemeinschaften und die nach wie vor engen Bindungen an den Staat sind nicht unum­stritten. Trotz gelegentlicher Kritik bedeutet jedoch schon allein die Ttigkeit der Kirchen bei der Unterhaltung von Krankenhusern, Al­ten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Beratung und Betreu­ung, Schulen und Ausbildungssttten ein kaum ersetzbares karita­tives und soziales Engagement, das aus dem ffentlichen Leben nicht mehr wegzudenken ist.

4.Die evangelische Kirche.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist ein Bund von 17 weitgehend selbstndigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen. Die Grenzen der Kir­chengebiete berschneiden sich zum Teil mit denen der Bundes­lnder. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist die Synode, oberstes Leitungsorgan der Rat der EKD. Am Sitz der Bundesregierung ist die EKD durch einen Bevollmchtigten vertreten.

Von den 17 Landeskirchen sind 7 lutherisch: Bayern, Braun­schweig, Hannover, die Nordeibische Kirche, Oldenburg, Schaum­burg-Lippe, Wrttemberg; 2 reformiert: Lippe, Nordwestdeutsch­land; 8 uniert: Baden, Berlin (West), Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck, Pfalz, Rheinland, Westfalen. Als »reformiert« bezeichnet man eine Kirche, die auf das Bekenntnis Calvins zurckgeht, als »uniert« eine Kirche, die auf einem Zusammenschlu von Reformierten und Lutheranern beruht.

Die lutherischen Landeskirchen mit Ausnahme von Oldenburg und Wrttemberg sind in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zusammengefat. Zur Evangeli­schen Kirche der Union (EKU) gehren die unierten Kirchen in Ber­lin (West), Rheinland und Westfalen. Die »Arnoldshainer Konfe­renz« ist eine Arbeitsgemeinschaft der unierten Landeskirchen, der beiden reformierten Landeskirchen und der lutherischen Kirche in Oldenburg.

Die EKD pflegt enge Kontakte mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR. Im Bewutsein ihrer gemeinsamen Verantwor­tung richten beide Kirchen in Lebensfragen gemeinsame Worte an die ffentlichkeit in beiden deutschen Staaten.

Die evangelischen Kirchen in der Bundesrepublik gehren dem kumenischen Rat der Kirchen (Weltkirchenrat) an. Mit der r­misch-katholischen Kirche besteht eine enge Zusammenarbeit. Die kumenische Bewegung, an der die EKD starken Anteil nimmt, wchst immer mehr ber das Institutionelle hinaus und wird zur Sa­che der einzelnen Christen. In vielen evangelischen und katholi­schen Gemeinden haben sich kumenische Arbeitskreise gebildet.

Die Landeskirchen der EKD beteiligen sich - ihrer konfessionel­len Prgung entsprechend - auch an der Arbeit des Lutherischen Weltbundes oder des Reformierten Weltbundes.

5.Die katholische Kirche.

In der Bundesrepublik Deutschland ein­schlielich Berlin (West) bestehen fnf Kirchenprovinzen der r­misch-katholischen Kirche. Sie umfassen 22 Bistmer, davon 5 Erz­bistmer:

-das Erzbistum Kln mit den Bistmern Aachen, Essen, Limburg, Mnster, Osnabrck, Trier;

-das Erzbistum Paderborn mit den Bistmern Fulda und Hil­desheim;

-das Erzbistum Mnchen-Freising mit den Bistmern Augs­burg, Passau und Regensburg;

-das Erzbistum Bamberg mit den Bistmern Eichsttt, Speyer und Wrzburg;

-das Erzbistum Freiburg mit den Bistmern Mainz und Rotten­burg-Stuttgart.

Berlin (West) ist Teil des Bistums Berlin.

Diese Einteilung der Dizesen stammt im wesentlichen aus dem 19. Jahrhundert; einige Bistmer wurden erst im 20. Jahrhunderterrichtet. Die Erzbischfe und Bischfe der Bundesrepublik bera­ten gemeinsame Fragen in der Deutschen Bischofskonferenz mit Sekretariat in Bonn. Die Impulse, die das II. Vatikanische Konzil fr die Mitwirkung der katholischen Laien in der Kirche und an den Auf­gaben der Kirche gegeben hat, werden von gewhlten Vertretun­gen der Laien in die Tat umgesetzt. Die Besuche von Papst Johan­nes Paul II. 1980 und 1987 in der Bundesrepublik haben der kume­nischen Bewegung und dem Dialog zwischen Kirche und Staat starke Anste gegeben.

6.Kleinere Religionsgemeinschaften

. Zu den kleineren Religionsge­meinschaften gehren insbesondere die sogenannten Freikirchen, d.h. Kirchen, fr die ihr Charakter als »Freiwilligkeitskirche« im Ge­gensatz zur Volkskirche bestimmend ist. Die Mitgliedschaft grn­det sich auf eigene Entscheidung, nicht auf die Kindertaufe.

Zwei der grten evangelischen Freikirchen, die Methodisten und die Evangelische Gemeinschaft, haben sich im Jahre 1968 zur Evangelisch-methodistischen Kirche zusammengeschlossen. Da­neben gibt es den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten). Die altkatholische Kirche entstand als Abspaltung von der rmisch-katholischen Kirche in den 1870er Jahren nach dem l. Vatikanischen Konzil. Die Mennonitengemeinden, die Religise Gesellschaft der Freunde (Quker) und die Heilsarmee besitzen durch ihre soziale Aktivitt ein nicht unbetrchtliches Gewicht.

Im Deutschen Reich wohnten 1933 etwa 530000 Juden. Heute, nach der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Ausrottungspoli­tik, gibt es 65 jdische Gemeinden mit 28000 Mitgliedern, deren grte die in Berlin (West) mit 6000 und Frankfurt a. M. mit knapp 5000 Mitgliedern sind. In der Bundesrepublik leben darber hinaus etwa 15000 Juden, die nicht Mitglieder der jdischen Gemeinden sind. Die Dachorganisation der jdischen Gemeinden ist der Zen­tralrat der Juden in Deutschland. 1979 wurde in Heidelberg eine Hochschule fr jdische Studien gegrndet, die inzwischen inter­nationale Anerkennung gefunden hat.

Durch die Anwesenheit der zahlreichen auslndischen Arbeiter und ihrer Angehrigen haben Religionsgemeinschaften, die frher in Deutschland kaum vertreten waren, stark an Bedeutung gewon­nen. Das gilt fr die griechisch-orthodoxe Kirche und besonders fr den Islam. Heute leben in der Bundesrepublik mehr als 1,8 Millionen Moslems, zumeist Trken.

7.Gemeinsames Handeln .

In den Jahren 1933-1945 haben viele evan­gelische und katholische Christen tapfer gegen die Hitler-Diktatur

gekmpft. Stellvertretend seien hier Pastor Martin Niemller und Bi­schof Clemens August Graf von Galen genannt. Die Zusammenar­beit in diesem Kampf hat das Verstndnis freinander gestrkt und die gemeinsame politische Verantwortung deutlich gemacht. Auf­grund dieser Erfahrungen wird heute von den Kirchen in hohem Ma ffentliche Verantwortung wahrgenommen, auch durch Denk­schriften und andere Formen publizistischer Ttigkeit.

Auf vielfltige Weise wenden sich die Konfessionen an die f­fentlichkeit. Besonders zu nennen sind hier die beiden Laienbewe-gungen, der Deutsche Katholikentag (seit 1848) und der Deutsche Evangelische Kirchentag (neu seit 1949). Die karitative Arbeit der Kirchen leistet auf katholischer Seite der Deutsche Caritasverband, auf evangelischer das Diakonische Werk.

Seit dem Wiederaufbau im Inneren haben sich beide Kirchen in der Entwicklungshilfe stark engagiert. Es entstanden groe kirchli­che Hilfswerke, die aus freiwilligen Spenden der Glubigen finan­ziert werden. So sammelten die evangelische Aktion »Brot fr die Welt« und das katholische Werk »Misereor« Milliardenbetrge fr die Linderung akuter Notflle und die Verbesserung der Lebensver­hltnisse, vor allem fr die Frderung langfristiger Entwicklungs­manahmen und die Hilfe zur Selbsthilfe.

In jngster Zeit haben sich die christlichen Kirchen - auch durch offizielle Stellungnahmen - in den Diskussionen ber Frieden und Abrstung, Auslnder- und Asylpolitik, Arbeitsmarktpolitik und Um­weltschutz zu Wort

8.Antisemitismus

Als grte nichtchristliche Religionsgemeinschaft in Deutsch­land wurden die Juden zu einem Hauptangriffsziel nazisti-scher Politik. Barbarischer Antisemitismus wurde zur ge­waltsam durchgesetzten Staatsdoktrin (politischer Grundsatz) und gipfelte in der massenweisen Vertreibung und Ausrottung von Juden. Die deutsche Bevlkerung bezog dagegen im gro­en und ganzen keine Opposition.

Ab 1935 galten fr Juden in Deutschland folgende Verbote Verboten war den Juden u.a.:

• Benutzung von Kraftwagen

• Benutzung von Leihbchereien

• Benutzung ffentlicher Badeanstalten

• Benutzung ffentlicher Fernsprecher

• Benutzung von Fahrkartenautomaten

• Benutzung von Parkbnken, die nicht gelb gestrichen waren

• Benutzung von Straenbahnen, Omnibussen (nur mit Fahrerlaubnis)

• Benutzung von Sitzpltzen in ffentlichen Verkehrs­mitteln

• Ausbung von freien und vielen anderen Berufen

• Beschftigung nichtjdischer Hausangestellter

• Bestellung von Sachverstndigen

• Besuch von Gaststtten

• Betreten bestimmter Straen in den Stdten

• Betreten von Bahnhfen, Warteslen

• Betreten von Wldern

• Bezug von Fleisch, Fisch und anderen Lebensmitteln

• Einzelbeschftigung von Arbeitern

• Empfang von Gratifikationen und Ruhegehltern

• Empfang von Kontrollkarten fr Auslandsbriefverkehr

• Fhrung von Knstlernamen

• Halten von Brieftauben und Haustieren

• Mitgliedschaft in Privatversicherungen

• Tragen von Orden und Abzeichen aller Art

• Verlassen der Wohngemeinde (auer mit besonderen Genehmigungen)

• Verlassen der Wohnungen (nachts)

• Verfgung ber bewegliches Eigentum und sonstiges

.

Nach 1945 suchte die evangelische Kirche einen neuen An­fang. Es ging um das Ausma der Erneuerung der Kirche. Ein besonders brisanter Punkt der innerhalb der Kirchen gefhrten Auseinandersetzungen war die Frage nach der kirchlichen Mit­schuld an der nationalsozialistischen Diktatur. Ein prominen­ter Vertreter der Bekennenden Kirche, Pastor Martin Nieml­ler (1892-1984), erklrte dazu im August 1945:

»Unsere heutige Situation ist aber auch nicht in erster Linie die Schuld unseres Volkes und der Nazis. Wie htten sie den Weg gehen sollen, den sie nicht kannten? Sie hatten doch einfach geglaubt, auf dem rechten Weg zu sein! - Nein, die eigentliche Schuld liegt auf der Kirche; denn sie allein wute, da der eingeschlagene Weg ins Verderben fhrte, und sie hat unser Volk nicht gewarnt.«

9.Kirche in Deutschland nach 1945 -Aufbruch wohin?

Die Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Entstehung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Ord­nungen in beiden deutschen Staaten beeinfluten auch diekirchliche Entwicklung. Zu drngenden Problemen, die sich zudem in der Bundesrepublik Deutschland wie der Deutschen Demokratischen Republik differenziert stellten, ergriffen Chri­sten unterschiedliche Positionen.

Drei groe Komplexe zeigten sich dabei immer wieder:

die Verantwortung der Kirchen fr die Entwicklungen unter der Naziherrschaft, besonders das Versagen in der Judenfrage,

die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands,

die atomare Kriegsgefahr und die Aufrstung Deutschlands .

10.Skularisierung: werden es wirklich immer weniger?

Umfragen zur

Religion :

Seit 1980 wurden mehrere Studien erarbeitet, die sich mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Religion beschftigen. In elf europischen Lndern und den USA wurde 1981/82 eine groe Umfrage durchgefhrt. Sie hatte zum Ziel, die Werte zu ermit­teln, die gesellschaftliche Bedeutung besitzen. In anderen Um­fragen wurde dem Zusammenhang von religiser berzeugung und Einstellung zu gesellschaftlichen Problemen nachgegan­gen. Einige beachtenswerte Ergebnisse finden sich auf den fol­genden Seiten.

Im Frhjahr 1987 verffentlichte das Demoskopische Institut in Allensbach einen auf die BRD bezogenen Auswertungsbe­richt. Fr das Gebiet der ehemaligen DDR lagen solche detail­lierten und aktuellen Untersuchungen bisher ffentlich nicht vor.

Als Ergebnisse wurden u. a. ermittelt: deutliche beralterung der Gottesdienstbesucher ; Religiositt und Kirchlichkeit sind bei Frauen wie Mnnern im Rckgang; Frauen sind strker re­ligis eingestellt und auch der Kirche nher als dies bei Mn­nern der Fall ist; die Jngeren sind weniger religis als die l­teren, die Berufsttigen weniger als die Nichtberufsttigen.

Kirchliches

Leben

Von Bedeutung fr die Intensitt kirchlichen Lebens ist die Gre der Stadt. Der Anteil der Besucher von Gottesdiensten, derjenigen, die beten und derjenigen, die an ein Weiterleben nach dem Tode glauben, sinkt deutlich mit zunehmender Ein­wohnerzahl einer Stadt. Je grer die Einwohnerzahl, um so niedriger der Anteil der religis eingestellten bzw. kirchlich ge­bundenen Bevlkerung.

Skularisierung: Werden es wirklich immer weniger?

Frage: »Welche von den Aussagen hier kommt Ihren berzeugun­gen am nchsten?« (Vorlage einer Liste)

Personen, die an Gott

Es sind

glauben, begreifen ihn als

ohne fa­baren Got­tesbegriff

leibhaftigen Gott

eine geistige Macht

%

%

%

USA

69

25

5

Europa

Bundesrepublik Deutschland

40

38

41

48

15

14

Schweden

34

47

16

Dnemark

39

32

19

Grobritannien

40

42

15

Republik Irland

Holland

77

52

15

30

5

14

Belgien Frankreich

50

39

27

31

17

25

Spanien Italien

62

31

23

55

12

9

Aussagen auf der Liste:

(1) Es gibt einen leibhaftigen Gott.

(2) Es gibt eine geistige Macht.

(3) Ich wei nicht richtig, was ich glauben soll.

(4) Ich glaube nicht, da es einen Gott oder irgendeine gei­stige Macht gibt.

(Quelle: Internationale wertestudie 1981/82)

Solche Zusammenhnge lassen sich bis 1990 auch fr die Ent­wicklung hinsichtlich Religiositt und Kirchlichkeit auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nachweisen. Bei aller berein­stimmung sind besonders zwei Unterschiede wichtig: die Sku­larisierung ist im Osten Deutschlands erheblich groer .Auer- dem ist hier der Protestantismus die eindeutig vorherrschende Konfession. Ende der 80er Jahre waren ber 85 Prozent aller Kirchenmitglieder protestantisch, zwlf Prozent katholisch und etwa ein Prozent gehrte zu einer der etwa 30 kleineren Religionsgemeinschaften.

Die Altersstruktur von Kirchennahen und Kirchenfernen

1953

Ins­gesamt

Katholiken

Protestanten

%

kir­chen­nah

%

kir­chen­fern

%

kir­chen­nah

%

kir­chen­fern

%

18-24 Jahre

25-29 Jahre

30-44 Jahre

45-59 Jahre

60 Jahre und lter

14

10

29

28

19

16

8

25

30

21

15

10

35

29

11

12

9

26

28

25

17

13

31

25

14

100

100

100

100

100

1979

Ins­gesamt

Katholiken

Protestanten

%

kir­chen­nah %

kir­chen­fern %

kir­chen­nah

%

kir­chen­fern %

18-24 Jahre

25-29 Jahre

30-44 Jahre

45-59 Jahre

60 Jahre und lter

13

10

29

22

26

8

4

16

27

45

16

14

29

23

18

9

4

20

22

45

17

10

35

20

18

100

100

100

100

100

1953 ohne Saarland und West-Berlin (Quelle: Allensbacher Archiv, lfD-Umfragen 225, 1287)

11.Andere Jugendinteressen:

Zunehmend wichtiger wird es, das Interesse, insbesondere bei jngeren Menschen an Astrologie, Parapsychologie, Hellsehen u. a. wahrzunehmen. Es wird ein Zusammenhang vermutet zwischen rcklufiger traditioneller Religiositt und der Hin­wendung zu diesen Praktiken. Die Ergebnisse der Shell-Studie lassen erkennen, da fr zunehmend mehr Jugendliche die Konfessionszugehrigkeit belanglos wird. Erkennbar wird eine erhebliche Distanz zur Kirche. Jeder zweite der 15- bis 24jhri-gen zeigte aber eine aktive Bereitschaft fr eine »religise, transnaturale Dimension« seines Lebens .

Auch wenn traditionelle Kirchen und konfessionelle Bindun­gen abnehmen, wird dennoch die Hlfte der Jugendlichen von religisen Fragen bewegt. Sie whlen aber weder den Weg in die Kirchen, noch strmen sie in hellen Scharen zu den Ju­gendreligionen.

Das Auflsen kirchlicher Bindungen und der Verzicht auf kirchliche Leistungen gehen einher mit abnehmender Aner­kennung des berlieferten christlichen Glaubens. Das bedeutet freilich nicht, da nachlassender Besuch des Gottesdienstes generell mit dem Rckgang christlichen Glaubens gleichge­setzt werden kann. Es sind tendenziell immer weniger, die vom christlichen Glauben Trost und Beistand in gesellschaftlichen wie individuellen Konflikten erhoffen. Immer mehr Menschen erwarten augenscheinlich vom christlichen Glauben immer weniger und schlielich gar nichts mehr. Weder fr die Bewl­tigung der persnlichen Probleme, Konflikte und Krisen, noch bei der Lsung gesellschaftlicher Problem- und Handlungsfel­der werden der betreffenden Religion Lsungen oder Trostver­mittlung zugetraut.

12.Politik und Religion: geht das gut?

Christliche Parteien

Politische Parteien und Brgerbewegungen unterhalten Bezie­hungen und Kontakte zu Kirchen und religisen Einrichtun­gen. Sie sind bestrebt, dabei ihre politischen Auffassungen ein­zubringen. Und natrlich gehren Christen - Katholiken und Protestanten - allen zur Zeit in Deutschland bestehenden Par­teien an. Manche dieser Parteien verfgen ber besondere Ar-beits- bzw. Interessenkreise fr die Christen unter ihren Mit­gliedern. Einige Parteien berufen sich in ihrem Programm bewut auf christliche Werte und christliche Ethik . Als solche christlichen Werte werden z. B. Nchstenliebe, Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schpfung und Solidaritt genannt. Eine solche Partei ist nicht die Partei einer Kirche und nicht die Partei der Christen im engeren Sinn. Sie ist insofern eine christliche Partei, als sie erklrt, auf der Basis christlicher Werte Politik zu machen.

Christliche Haltungen zur Politik

Christliche Auffassungen knnen sich mit sehr unterschiedli­chen politischen berzeugungen verknpfen. Christlicher Konservatismus ist ebenso mglich wie der »religise Sozialis­mus«. Die Verbindung von Politik und Religion sehen Reli­gionsgemeinschaften wie auch einzelne Christen unterschied­ lich. Manche stimmen einer Verbindung von Religion und Politik generell nicht zu. Dazu gehren jene, die es ablehnen, sich an der Politik zu beteiligen, wie z.B. Zeugen Jehovas. An­dere verweigern aus Glaubensgrnden den Wehrdienst und sind so konsequente religise Pazifisten, wie z.B. Quker. Kir­chen und Religionsgemeinschaften treffen politische Aussa­gen, wenn sie sich zu gesellschaftlichen Themen uern, z. B. in Enzykliken (ppstlichen Lehrschreiben), in Hirtenbriefen (kirchlichen Rundschreiben) und in Denkschriften.

So sagen viele Christen, da ihr Glaube an Christus den Erlser sie fr die Schwachen, die Leidenden und Elenden auf un­serer Welt eintreten lt. Ihr Einsatz fr Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sei Ausdruck ihres Glaubens. In den Kir­chen der bisherigen DDR haben sich immer wieder Christen fr diese Ziele eingesetzt. Insbesondere auf Veranstaltungen whrend der jhrlichen Friedensdekaden im November oder auf Kirchentagen geschah dies.

Den Abschlu unserer berlegungen zu diesem wichtigen Pro­blem, das die Grundstze menschlichen Zusammenlebens be­rhrt, sollen die Aussagen eines spanischen Gelehrten, Profes­sor Ivan C. Iban, bilden:

»Ich glaube erstens, da der Staat die Auswahl der Werte, die er schtzen will, ndern mu. In seinem Bemhen, die Gruppen, die Minderheiten usw. zu schtzen, hat er den Schutz des Wichtigsten vergessen: den Schutz des einzel­nen Menschen. Der einzelne mu geschtzt werden, nicht die Gruppe. Und zweitens meine ich, da jedes Handeln eines Staatsbrgers, da niemand anderem schadet, ein Recht ist.«

Befrwortet wird eine Haltung des Staates, »den neuen und den traditionellen Religionen denselben Rechtsstatus zu gewhren.«

Список литературы:

1.Preiler H.;Bohm G.,Pleke G.“Religionen unserer Welt“-Militzke Verlag.,Leizig 1992.

2.Glasenapp,H.v.:“Die fnf groen Religioen.-Dsseldorf:Eugen Diederichs Verlag,1952.

3. Лингвострановедческий словарь.Германия.

Скачать архив с текстом документа